Hinweisgeberschutz-Richtlinie

Zweck

Sternberg Consulting ist es verpflichtet, sein Geschäft mit Integrität zu führen. Diese Hinweisgeberschutz-Richtlinie bietet Mitarbeitenden, Subunternehmern, Kunden und Dritten einen sicheren, vertraulichen Meldemechanismus, um Bedenken hinsichtlich möglichen Fehlverhaltens, Gesetzesverstößen oder ethischen Problemen – einschließlich moderner Sklaverei und Menschenhandel – ohne Angst vor Vergeltungsmaßnahmen zu äußern.

Was gemeldet werden kann

Sie können dieses Verfahren nutzen, um Bedenken zu melden bezüglich:

  • Moderner Sklaverei, Zwangsarbeit oder Menschenhandel
  • Bestechung, Korruption oder Betrug
  • Verstöße gegen Gesetze, Vorschriften oder Unternehmensrichtlinien
  • Verstöße gegen Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften
  • Umweltbezogenes Fehlverhalten
  • Belästigung, Diskriminierung oder schwerwiegendes Fehlverhalten am Arbeitsplatz
  • Sonstige schwerwiegende ethische Bedenken

Wie Sie eine Meldung einreichen

Bedenken können über folgenden Kanal gemeldet werden:

Meldungen können anonym eingereicht werden. Sofern Kontaktdaten angegeben werden, bestätigen wir den Eingang innerhalb von 5 Werktagen.

Schutz für Hinweisgebende

Sternberg Consulting verbietet ausdrücklich jegliche Vergeltungsmaßnahmen gegen Personen, die in gutem Glauben eine Meldung einreichen. Dies umfasst:

  • Kündigung oder Disziplinarmaßnahmen
  • Degradierung oder Benachteiligung
  • Belästigung oder Schikanierung

Wenn Sie der Ansicht sind, dass gegen Sie Vergeltungsmaßnahmen ergriffen wurden, wenden Sie sich bitte umgehend an uns.

Untersuchungsverfahren

Alle Meldungen werden:

  • Vertraulich behandelt
  • Von einer benannten verantwortlichen Person bewertet und untersucht
  • Innerhalb einer angemessenen Frist beantwortet
  • An externe Behörden weitergeleitet, sofern gesetzlich vorgeschrieben

Die Identität der meldenden Person wird ohne deren Zustimmung nicht offengelegt, außer wenn dies gesetzlich vorgeschrieben ist.

Externe Meldestellen

Zusätzlich zu unseren internen Kanälen können Personen Bedenken auch bei zuständigen externen Stellen melden, einschließlich der relevanten nationalen Behörden in Deutschland oder anderen zuständigen Gerichtsbarkeiten.

Überprüfung

Diese Richtlinie wird jährlich von der Geschäftsführung von Sternberg Consulting überprüft. Zuletzt überprüft: März 2026.

Kontakt: info@sternberg-consulting.com