Arbeitsschutzrichtlinie

Unser Engagement

Sternberg Consulting ist bestrebt, eine sichere und gesunde Arbeitsumgebung für alle Mitarbeitenden, Auftragnehmer und alle von unserer Arbeit betroffenen Personen zu gewährleisten. Wir nehmen unsere Pflichten nach dem Arbeitsschutzrecht ernst und wenden dieselben ISO-45001-Grundsätze, die wir unseren Kunden empfehlen, auch im eigenen Betrieb an.

Geltungsbereich

Diese Richtlinie gilt für alle Mitarbeitenden, Subunternehmer und Besucher an jedem Ort, an dem Sternberg Consulting tätig ist.

Unsere Arbeitsschutzverpflichtungen

Wir verpflichten uns:

  • Alle anwendbaren Arbeitsschutzgesetze und -vorschriften einzuhalten
  • Arbeitsplatzbezogene Risiken zu identifizieren und zu bewerten sowie geeignete Maßnahmen umzusetzen
  • Sichere Arbeitsmittel, Einrichtungen und eine gesunde Arbeitsumgebung bereitzustellen
  • Sicherzustellen, dass alle Mitarbeitenden und Auftragnehmer die erforderlichen Informationen, Anleitungen und Schulungen erhalten, um sicher arbeiten zu können
  • Eine Kultur des Arbeitsschutzbewusstseins zu fördern und die Meldung von Gefährdungen und Beinaheunfällen zu unterstützen
  • Alle Vorfälle zu untersuchen und Korrekturmaßnahmen zur Vermeidung von Wiederholungen zu ergreifen
  • Unser Arbeitsschutzmanagementsystem im Einklang mit den ISO-45001-Grundsätzen kontinuierlich zu verbessern

Verantwortlichkeiten

Die Geschäftsführung ist für die Umsetzung dieser Richtlinie verantwortlich. Alle Mitarbeitenden und Auftragnehmer sind verpflichtet, sichere Arbeitspraktiken einzuhalten, Gefährdungen zu melden und bei Arbeitsschutzmaßnahmen mitzuwirken.

Bedenken melden

Arbeitsschutzbedenken sind unverzüglich der Geschäftsführung zu melden. Schwerwiegende Bedenken können auch über unsere Hinweisgeberschutz-Richtlinie gemeldet werden.

Überprüfung

Diese Richtlinie wird jährlich überprüft und bei Bedarf aktualisiert. Zuletzt überprüft: März 2026.

Kontakt: info@sternberg-consulting.com