Grundsatzerklärung

Sternberg Consulting verfolgt eine Null-Toleranz-Politik gegenüber Bestechung und Korruption. Wir sind verpflichtet, in allen Geschäftstätigkeiten und -beziehungen professionell, fair und integer zu handeln.

Geltungsbereich

Diese Richtlinie gilt für alle Mitarbeitenden, Auftragnehmer, Berater, Vertreter und alle weiteren Personen, die im Namen von Sternberg Consulting handeln.

Verbotene Handlungen

Folgendes ist strikt verboten:

Geschenke und Bewirtung

Angemessene und verhältnismäßige Geschenke und Bewirtungen sind zulässig, sofern sie:

Alle Geschenke und Bewirtungen über einem nominalen Wert müssen vorab genehmigt und dokumentiert werden.

Dritte Parteien

Wir führen eine angemessene Sorgfaltsprüfung der von uns beauftragten Dritten durch und erwarten, dass unsere Geschäftspartner, Subunternehmer und Lieferanten gleichwertige Standards einhalten.

Bedenken melden

Jeder vermutete Verstoß gegen diese Richtlinie ist unverzüglich über unsere Hinweisgeberschutz-Richtlinie zu melden. Alle Meldungen werden vertraulich behandelt und umgehend untersucht.

Konsequenzen bei Verstößen

Verstöße gegen diese Richtlinie können zur Beendigung des Beschäftigungs- oder Vertragsverhältnisses führen und werden möglicherweise den zuständigen Behörden gemeldet.

Überprüfung

Diese Richtlinie wird jährlich überprüft. Zuletzt überprüft: März 2026.

Kontakt: info@sternberg-consulting.com

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