Grundsatzerklärung
Sternberg Consulting verfolgt eine Null-Toleranz-Politik gegenüber Bestechung und Korruption. Wir sind verpflichtet, in allen Geschäftstätigkeiten und -beziehungen professionell, fair und integer zu handeln.
Geltungsbereich
Diese Richtlinie gilt für alle Mitarbeitenden, Auftragnehmer, Berater, Vertreter und alle weiteren Personen, die im Namen von Sternberg Consulting handeln.
Verbotene Handlungen
Folgendes ist strikt verboten:
- Anbieten, Gewähren, Verlangen oder Annehmen von Bestechungsgeldern, Provisionen oder unangemessenen Zahlungen
- Nutzung Dritter zum Anbieten oder Annehmen von Bestechungsgeldern in unserem Namen
- Schmiergeldzahlungen (inoffizielle Zahlungen zur Beschleunigung behördlicher Routinevorgänge)
- Jegliches Verhalten, das als Versuch wahrgenommen werden könnte, eine Geschäftsentscheidung unangemessen zu beeinflussen
Geschenke und Bewirtung
Angemessene und verhältnismäßige Geschenke und Bewirtungen sind zulässig, sofern sie:
- Von bescheidenem Wert sind und nicht darauf abzielen, eine Geschäftsentscheidung zu beeinflussen
- Transparent und ordnungsgemäß dokumentiert sind
- Den Richtlinien der empfangenden Organisation entsprechen
Alle Geschenke und Bewirtungen über einem nominalen Wert müssen vorab genehmigt und dokumentiert werden.
Dritte Parteien
Wir führen eine angemessene Sorgfaltsprüfung der von uns beauftragten Dritten durch und erwarten, dass unsere Geschäftspartner, Subunternehmer und Lieferanten gleichwertige Standards einhalten.
Bedenken melden
Jeder vermutete Verstoß gegen diese Richtlinie ist unverzüglich über unsere Hinweisgeberschutz-Richtlinie zu melden. Alle Meldungen werden vertraulich behandelt und umgehend untersucht.
Konsequenzen bei Verstößen
Verstöße gegen diese Richtlinie können zur Beendigung des Beschäftigungs- oder Vertragsverhältnisses führen und werden möglicherweise den zuständigen Behörden gemeldet.
Überprüfung
Diese Richtlinie wird jährlich überprüft. Zuletzt überprüft: März 2026.
Kontakt: info@sternberg-consulting.com